Ein Kunde wechselt vom Lieferanten A zu B,
der Vorgang nennt sich Lieferantenwechsel. Alle Daten vom
Wechselkunden werden in das Energiedatenmanagementsystem
eingepflegt und daraus resultierend eine
Lieferantenwechselprozess bei regionalen Netzbetrieb
angestossen. Die derzeitige Frist dafür beträgt zum
Monatsletzten mit einer einmonatigen Wartezeit. Also
Januar 2012 eingereicht - 1. März Versorgungsbeginn. Dies
vorausgesetzt der Kunde kann wechseln und befindet sich
nicht in einem Laufzeitvertrag.
Voraussetzung dafür ist, dass der
Lieferanten mit dem Übertragungsnetzbetrieb einen
Bilanzkreisvertrag geschlossen hat und mit dem
regionalen Netzbetrieb einen Lieferantenrahmenvertrag.
Für alle Vorgänge gibt es genaue Fristen welche
einzuhalten sind. Dementsprechend kann ohne einen
Bilanzkreisvertrag der regionale Netzbetrieb nicht
anmelden, ohne Lieferantenrahmenvertrag jedoch sehr
wohl.
Liegt ein Lieferbeginn als Beispiel am
01.02.2012 und es lag im Januar noch kein
Bilanzkreisvertrag vor, welcher jedoch mit 01.02.2012
aktiv wird, bekommt der Kunde in der Regel eine
Mitteilung dass dieser in die Ersatzversorgung fällt.
Das jedoch aus dem Grund, da im Januar noch kein
Bilanzkreisvertrag aktiv war und somit der
Regionalnetzbetrieb die Anmeldung nicht vollziehen
konnte. Trotzdem kann jedoch planmäßig mit der
Versorgung am 01.02.2012 begonnen werden, da am
01.02.2012 auch der Bilanzkreisvertrag aktiv ist.
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