EnergieGenossenschaften

Wie kommen Sie zum Angebot ?

Hinweis: Bei Genossenschaften ist in der Regel ein Genossenschaftsanteil plus eine geringe Beitrittsgebühr zu entrichten! Informieren Sie sich hierzu in der entsprechenden Satzung der jeweiligen Genossenschaft.

Mitglied kann also werden, wer einen entsprechenden Auftrag zur Belieferung stellt, welcher vom Vorstand bestätigt wird. Jedes Genossenschaftsmitglied ist laut AGB verpflichtet, mindestens einen Anteil an der Genossenschaft zu erwerben. Dazu ist eine einmalige Einlage von € 100,- zu entrichten. Zum Eintritt in die Genossenschaft wird ebenfalls einmalig eine geringe Eintrittsgebühr erhoben, welche als freie Rücklage für die Genossenschaft genutzt wird.

* Die einmalige Einlage von € 100,- wird bei Beendigung der Mitgliedschaft wieder ausbezahlt.
 

Wir haben die Marktführer der Energiegenossenschaften für Sie in unserem Vertriebsprogramm mit aufgenommen. Denn schon allein der genossenschaftliche Gedanke hat was für sich.

 

Hier können Sie zu "M4Energy", eine Energiegenossenschaft aus Dresden wechseln.

Aktuell wird bundesweit z. Zt. nur Strom geliefert. Gas in Vorbereitung.

 

Wollen Sie zu der "Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr eG" (EGRR) wechseln, so besuchen Sie bitte die Homepage:

www.stromsparmarkt.de bzw. www.gassparmarkt.de

Zur Zeit ist hier keine Mitgliedschaft erforderlich!

reisvorteil bis 30% gegenüber Ihrem bisherigen Anbieter!

Günstige Energie Strom- und Gaspreise in: Sachsen, Thüringen, Berlin, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, sowie Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Bayern, Saarland, Hessen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Nordrhein Westfalen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein.